Ad hoc-Meldungen 2015

Ad hoc-Meldungen 2015

15.12.2015

Heta veröffentlicht Update zur Gläubiger-Information

Der Vorstand der HETA ASSET RESOLUTION veröffentlichte heute ein Update der Gläubiger Information, die auf der Homepage der Heta unter Investoren/Investoren-Information 2015 ( http://www.heta-asset-resolution.com/de/investor-relations/investor-information/investor-information-2015 ) abgerufen werden kann. Die englische Fassung ist verfügbar unter http://www.heta-asset-resolution.com/en/investor-relations/investor-information/investor-information-2015 .

In dem Update werden Fragen beantwortet, die über die Inhalte der am 20. 10. 2015 veröffentlichten Unternehmenspräsentation hinausgehen. Gläubiger und Investoren haben die Möglichkeit, Fragen an die implementierte Plattform [email protected] zu übermitteln.


20.10.2015

Heta veröffentlicht Gläubiger-Information

Mit Ad Hoc Meldung vom 13. August 2015 hat der Vorstand der HETA ASSET RESOLUTION AG ("Heta") mitgeteilt, dass er ab der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2015 den Gläubigern und Investoren innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten und in einer strukturierten Form weitere unternehmensrelevante Informationen zur Verfügung stellen wird.

Der Vorstand der Heta hat daher heute eine Unternehmenspräsentation veröffentlicht, die auf der Homepage der Heta unter Investoren/Investoren-Information 2015 ( http://www.heta-asset-resolution.com/de/investor-relations/investor-information/investor-information-2015 ) abgerufen werden kann. Dies mit dem Ziel, zusätzliche Transparenz gegenüber Gläubigern und Investoren zu schaffen.


21.09.2015

Umsetzung des Memorandum of Understanding vom 7.7.2015

Die Republik Österreich und der Freistaat Bayern haben am 7.7.2015 ein Memorandum of Understanding („MoU“) abgeschlossen, das Eckpunkte für eine vergleichsweise Bereinigung von Rechtsstreitigkeiten enthält, die derzeit zwischen der Republik Österreich, der HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“), der Bayerische Landesbank, Anstalt des öffentlichen Rechts („BayernLB“) und der Kärntner Landesholding anhängig sind. Dies betrifft insbesondere das beim Landgericht / Oberlandesgericht München anhängige Verfahren der BayernLB zu Fragen der eigenkapitalersatzrechtlichen Qualifikation von der BayernLB an die HETA gewährten Finanzierungen sowie das von der Republik Österreich gegen die BayernLB und die HETA angestrengte Verfahren über die Irrtumsanfechtung des Aktienkaufvertrags vom 29.12.2009 (über die Notverstaatlichung der HETA), in denen die HETA jeweils Beklagte ist.


31.08.2015

Veröffentlichung Halbjahresergebnis 2015

Der Vorstand der HETA ASSET RESOLUTION AG (Heta) hat heute den Halbjahresfinanzbericht nach IFRS für das erste Halbjahr 2015 vorgelegt, der im Vergleich mit dem vorläufigen Abbauplan eine Planerfüllung bzw. -übererfüllung wiedergibt. Der Abbauplan sieht bis Ende 2018 einen Abbau von 80 % und bis Ende 2020 einen Abbau sämtlicher Vermögenswerte vor.


13.08.2015

Bekanntgabe zur beabsichtigten Informationserteilung an Gläubiger und Investoren

Seit Erlass des Mandatsbescheids durch die Finanzmarktaufsicht als Abwicklungsbehörde vom 1. März 2015, mit dem für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten von der HETA ASSET RESOLUTION AG ("HETA") ein Moratorium bis 31. Mai 2016 angeordnet wurde, erhält die HETA vielfach Informationsanfragen von durch das Moratorium betroffenen Gläubigern und Investoren. Über die Entwicklung der Geschäftstätigkeit der HETA und wichtige Ereignisse seit Erlass des Mandatsbescheids hat die HETA in mehreren ad hoc Mitteilungen und im Jahresfinanzbericht zum 31.12.2014 öffentlich informiert. Der Halbjahresfinanzbericht von der HETA zum 30. Juni 2015 wird Ende August veröffentlicht werden.


28.07.2015

Stellungnahme zu VfGH-Entscheidung zu Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HaaSanG)

Die Heta Asset Resolution AG wurde heute davon in Kenntnis gesetzt, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) der Republik Österreich mit Erkenntnis vom 3. Juli 2015, G 239/2014 u.a., das am 1. August 2014 in Kraft getretene Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG (HaaSanG) zur Gänze aufgehoben hat. Dieses Bundesgesetz sah das Erlöschen von sämtlichen Ergänzungskapitalemissionen sowie im Ausmaß von rund EUR 0,80 Mrd. (Nominale) von Dritten gehaltenen und mit Haftung des Landes Kärnten ausgestatteten Nachrangverbindlichkeiten vor. Darüber hinaus waren von diesem Gesetz rund EUR 0,80 Mrd. (Nominale) an Verbindlichkeiten gegenüber dem ehemaligen Mehrheitsaktionär, der Bayerischen Landesbank (BayernLB), umfasst.


17.07.2015

Verkauf des SEE-Bankennetzwerkes an Advent International und EBRD abgeschlossen

Die HETA ASSET RESOLUTION AG (Heta) gibt bekannt, dass die letzte aufschiebende Bedingung für den Vollzug des Verkaufs des bisherigen Südosteuropa-Bankennetzwerkes - das nunmehr als Hypo Group Alpe Adria firmiert - mit Advent International und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) mit Erhalt der behördlichen Zustimmung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu einer von der Hypo Group Alpe Adria AG angestrebten Erweiterung der Banklizenz erfüllt wurde.

Das Closing des Verkaufes wurde daher heute erfolgreich abgeschlossen.

Der neue Alleinaktionär der Hypo Group Alpe Adria AG ist AI Lake (Luxembourg) S.a.r.l., eine Beteiligungsgesellschaft im Eigentum von Advent International und EBRD.


01.07.2015

HETA ASSET RESOLUTION AG | Pre-Closing des Verkaufs des SEE-Netzwerks an Advent International und EBRD

Die Heta Asset Resolution AG teilt mit, dass sie am Abend des 30.06.2015 auf Basis einer von der Finanzmarktbeteiligungsgesellschaft des Bundes (FIMBAG) erteilten Verfügungsermächtigung mit dem US-Fonds Advent International und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) ein sogenanntes „Pre-Closing“ bezüglich des Verkaufs sämtlicher Aktien an der Hypo Group Alpe Adria AG (SEE-Netzwerk) vollzogen hat. Im Rahmen des Pre-Closings wurden das Vorliegen und die Erfüllung aller vereinbarten Closing-Bedingungen mit wenigen Ausnahmen von Käufer und Verkäufer bestätigt.


23.06.2015

Abschluss Term Sheet betreffend Hypo-Alpe-Adria-Bank S.p.A.

HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) hat im Jahresabschluss und im Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2014 im Zusammenhang mit Forderungen gegen die Hypo-Alpe-Adria-Bank S.p.A., Udine (HBI) Vorsorgen von rund EUR 1,2 Mrd gebildet (siehe auch Jahresfinanzbericht HETA für 2014).


17.06.2015

Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014

Der Vorstand der HETA ASSET RESOLUTION AG (Heta) (vormals Hypo Alpe-Adria-Bank International AG) hat heute den Jahresabschluss nach UGB/BWG und den Konzernabschluss nach IFRS für das Jahr 2014 vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gemäß § 96 Abs. 4 AktG gebilligt und den Konzernabschluss zur Kenntnis genommen.


20.05.2015

Verschiebung der Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts 2014/ Aktualisierung der Ad-hoc Mitteilung vom 24. April 2015

Mit Ad-hoc Mitteilung am 24. April 2015 teilte die Heta Asset Resolution AG (HETA) mit, dass der Jahresfinanzbericht 2014 nicht wie vorgesehen bis 30. April 2015 veröffentlicht werden kann und mit einer Veröffentlichung bis Ende Mai 2015 gerechnet werde. Die HETA aktualisiert ihre Ad-hoc Mitteilung vom 24. April 2015 und teilt mit, dass der Jahresfinanzbericht 2014 nicht wie vorgesehen bis Ende Mai 2015, sondern voraussichtlich erst im Juni 2015 veröffentlicht werden kann.


08.05.2015

EKEG-Verfahren: Heta legt Berufung ein

Die Heta Asset Resolution kündigt Berufung gegen das heute ergangene Urteil des Landgerichts München I im Rechtsstreit zwischen Heta Asset Resolution und der Bayerischen Landesbank (BayernLB) an.


24.04.2015

Verschiebung der Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts 2014

Die Heta Asset Resolution AG (HETA) teilt mit, dass der Jahresfinanzbericht 2014 nicht wie vorgesehen bis 30. April 2015 veröffentlicht werden kann.

Am 24. April 2015 hat der Vorstand der HETA dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass die Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses von HETA zum 31.12.2014 nicht fristgerecht bis 30. April 2015 abgeschlossen sein wird.


01.03.2015

Ergebnisse aus Asset Quality Review (AQR), Abwicklungsmaßnahmen betreffend HETA ASSET RESOLUTION AG nach dem Banken Abwicklungs- und Sanierungsgesetz (BaSAG).

Wie in den Ad hoc Meldungen vom 28. November sowie vom 23. Dezember 2014 mitgeteilt, erstellt die Heta Asset Resolution AG (HETA) einen Liquiditäts- und Abbauplan, der dem im Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) festgelegten Ziel einer geordneten, best- und raschest möglichen Verwertung ihrer Vermögenswerte zu entsprechen hat und der entsprechende Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2014 haben wird. In diesem Zusammenhang wurde eine Asset-Überprüfung (sogenannter Asset Quality Review (AQR)) beauftragt, mit dem Zweck alle Vermögenswerte der Gesellschaft einer Neubewertung unter Berücksichtigung des Ziels einer geordneten, aktiven und bestmöglichen Verwertung zu unterziehen.


26.02.2015

Aufsichtsrat bestellt drei neue Vorstände

Die Heta Asset Resolution gibt bekannt, dass der Aufsichtsrat am Donnerstag, dem 26.02.2015, drei neue Vorstandsmitglieder bestellt hat. Zum Vorstandsvorsitzenden wurde Wirt.-Ing. Sebastian Schoenaich-Carolath bestellt, bisher Vorstandsvorsitzender der DZ Bank Polska. Zu neuen Mitgliedern des Vorstandes wurden zudem Mag. Martin Handrich (bisher Bereichsleiter der ÖVAG) und Mag. Alexander Tscherteu (bisher Vorstand der Volksbank Romania S.A.) bestellt.

Der bisherige CFO der Heta Asset Resolution, Mag. Johannes Proksch, scheidet auf eigenen Wunsch mit Jahresmitte aus dem Vorstand der Heta aus. Der bisherige Risikovorstand Dr. Rainer Jakubowski bleibt weiter Vorstandsmitglied der Heta.