23.12.2016
Rückführung der HETA-Finanzierungslinien durch Addiko gegen Abschlag bis April 2017 geplant; wechselseitige Verflechtungen werden bereinigt
Im Zuge des Verkaufs des SEE-Bankennetzwerkes an Advent International und EBRD im Jahr 2014 hat die HETA ASSET RESOLUTION AG ("HETA") umfangreiche Gewährleistungen und Freistellungen gegenüber der österreichischen Muttergesellschaft des SEE-Bankennetzwerkes, der Addiko Bank AG ("ADDIKO"), übernommen, und hat komplexe wechselseitige Verflechtungen mit sowie Finanzierungslinien an ADDIKO mit Rückzahlungsverpflichtung bis Ende 2022 aufrecht erhalten.
25.08.2016
HETA ASSET RESOLUTION AG verabschiedet Abbauplan nach GSA und veröffentlicht Halbjahresabschluss 2016
HETA ASSET RESOLUTION AG verabschiedet Abbauplan nach GSA für weiteren Portfolioabbau und veröffentlicht Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2016
05.08.2016
Verkauf des Tochterunternehmens Heta Asset Resolution Italia S.r.l. sowie Veröffentlichung einer neuen Investoren-Information
Die HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) und ihre Tochtergesellschaft HETA Asset Resolution GmbH („HAR GmbH“) geben bekannt, dass die HAR GmbH und ein mit Bain Capital Credit (European Advisors), Ltd verbundener Alternative Investment Funds gestern Abend, 4. August 2016, eine Vereinbarung zum Verkauf bzw. Kauf von 100 % der Anteile an der Heta Asset Resolution Italia S.r.l. („HARIT“) sowie aller von der HETA an die HARIT gewährten Finanzierungen unterzeichnet hat.
Die HARIT ist eine GmbH mit Sitz in Tavagnacco, Italien. Fonds, die in den als Käufer auftretenden Alternative Investment Fund investieren, werden von Bain Capital Credit LP („Bain Capital Credit“), ein globaler „Credit Specialist“ und unabhängig gemanagtes Tochterunternehmen der Bain Capital, LLC, gemanagt und beraten. Mit dem erfolgreichen Vollzug des Verkaufs übt die HETA in Italien keine operative Tätigkeit mehr aus. Das Closing der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Transaktion durch die Banca d’Italia.
HARIT (vormals Hypo Alpe-Adria Leasing S.r.l.) ist ein im Sinne von Artikel 106 des New Single Register von der Banca d’Italia regulierter Finanzvermittler. Der heutigen Unterzeichnung der Kaufvereinbarung ist ein offener, transparenter und diskriminierungsfreier internationaler Verkaufsprozess vorausgegangen. Die HETA wurde in diesem Verkaufsprozess von PwC als Finanzberater sowie Schönherr Rechtsanwälte GmbH und Chiomenti Studio Legale als Rechtsberater unterstützt.
Abschließend informiert die HETA darüber, dass sie mit heutigem Tag eine weitere Investoren-Information veröffentlicht hat, die auf der Homepage der HETA unter Investoren/Investoren-Information 2016 ( http://heta-asset-resolution.com/de/investor-relations/investor-information/investor-information-2016 ) abgerufen werden kann. Dies mit dem Ziel, zusätzliche Transparenz gegenüber Gläubigern und Investoren zu schaffen. Die englische Fassung der Unternehmenspräsentation ist unter http://heta-asset-resolution.com/de/investor-relations/investor-information/investor-information-2016 abrufbar.
29.04.2016
FMA Mandatsbescheid II: Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2015
Am 10. April 2016 hat die FMA als Abwicklungsbehörde der HETA ASSET RESOLUTION AG (Heta) nach dem Edikt vom 1. März 2015 einen weiteren Mandatsbescheid erlassen (Mandatsbescheid II). Dieser ist sowohl auf der Website der FMA ( http://www.fma.gv.at ) kundgemacht als auch auf der Website der Heta (http://heta-asset-resolution.com/de/investor-relations/ad-hoc-releases/ad-hoc-releases-2016) zugänglich.
Heta hat am 25. April 2016 eine erste, retrospektive Simulation der Auswirkungen des Mandatsbescheids II auf den Interimabschluss zum 1. März 2015 ad hoc veröffentlicht. Am 27. April 2016 hat Heta dann den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 offengelegt. Bei den mit Mandatsbescheid II gesetzten Abwicklungsmaßnahmen, wie etwa der Herabsetzung des vom Mandatsbescheid II betroffenen Eigen- und Fremdkapitals, handelt es sich um ein wertbegründendes Ereignis des Geschäftsjahres 2016, dessen Effekte nicht in dem Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 zu berücksichtigen waren.
27.04.2016
Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2015
Die HETA ASSET RESOLUTION AG (kurz „Heta“) teilt mit, dass der auf Basis UGB/BWG und unter Anwendung der sogenannten Gone Concern-Bewertungsprämisse erstellte Jahresabschluss (Einzelabschluss) für das Geschäftsjahr 2015 einen Jahresfehlbetrag von EUR -492 Mio. (2014: EUR -7,9 Mrd.) ausweist, welcher im Wesentlichen durch die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 3. Juli 2015 verfügte Aufhebung des Bundesgesetzes über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HaaSanG) und der Wiedererfassung von nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,8 Mrd. begründet ist. Die kapitalmäßige Unterdeckung (negatives Eigenkapital) beträgt EUR -7,5 Mrd. (2014: EUR -7,0 Mrd.). Das Guthaben bei der Oesterreichischen Nationalbank beträgt zum 31. Dezember 2015 EUR 4,3 Mrd.
25.04.2016
FMA Mandatsbescheid II: Erste, retrospektive Darstellung der Auswirkungen auf bereits veröffentlichtes Zahlenwerk
Am 10. April 2016 hat die FMA als Abwicklungsbehörde der HETA ASSET RESOLUTION AG (Heta) nach dem Edikt vom 1. März 2015 einen weiteren Mandatsbescheid erlassen (Mandatsbescheid II). Dieser ist sowohl auf der Website der FMA ( http://www.fma.gv.at ) kundgemacht als auch auf der Website der Heta ( http://heta-asset-resolution.com/de/investor-relations/ad-hoc-releases/ad-hoc-releases-2016 ) zugänglich.
Der Heta wurde der Mandatsbescheid II mit der Kundmachung am 10. April 2016 zugestellt. Der Inhalt des Bescheids bzw. das dem Bescheid zugrunde liegende Bewertungsgutachten der BDO waren der Heta vor Veröffentlichung nicht bekannt. Die Heta hat umgehend nach Erhalt des Mandatsbescheids II mit der Prüfung der bilanziellen Auswirkungen begonnen.
10.04.2016
FMA wendet Abwicklungsinstrumente in heutigem Mandatsbescheid an
Am 1. März 2015 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde (FMA) einen Bescheid über die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gemäß Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) erlassen (Mandatsbescheid I). Heute Nachmittag hat die FMA einen weiteren Mandatsbescheid erlassen (Mandatsbescheid II), in dem sie Abwicklungsmaßnahmen nach BaSAG angewendet hat. Dieser aktuelle Mandatsbescheid sowie ein den Mandatsbescheid I bestätigender Vorstellungsbescheid stehen hier zur Einsicht bereit.
20.01.2016
Angebot des Kärntner Ausgleichzahlungs-Fonds für Kauf von HETA-Schuldtitel
Der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (K-AF) hat die HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) heute informiert, dass er beabsichtigt, ein Angebot für jene Schuldtitel der HETA zu legen, für die landesgesetzliche Haftungen des Landes Kärnten und der Kärntner Landes- und Hypothekenbank-Holding angeordnet sind.