Mit dem vollständigen Börsenrückzug entfallen für die HETA ASSET RESOLUTION AG i.A. sämtliche börsenrechtliche Veröffentlichungspflichten. Die HETA wird aber einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit insoweit nachkommen, als bedeutende Ereignisse und abgeschlossene Transaktionen größeren Volumens unter dem Punkt "Presse" und/oder "Investoren/Investoren-Information" veröffentlicht werden.