„Bundesgesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken“ (BaSAG)

„Bundesgesetz zur Sanierung und Abwicklung von Banken“ (BaSAG)

Wie in den Ad hoc Meldungen vom 28. November sowie vom 23. Dezember 2014 mitgeteilt, erstellt die Heta Asset Resolution AG (HETA) einen Liquiditäts- und Abbauplan, der dem im Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) festgelegten Ziel einer geordneten, best- und raschest möglichen Verwertung ihrer Vermögenswerte zu entsprechen hat und der entsprechende Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2014 haben wird. In diesem Zusammenhang wurde eine Asset-Überprüfung (sogenannter Asset Quality Review (AQR)) beauftragt, mit dem Zweck alle Vermögenswerte der Gesellschaft einer Neubewertung unter Berücksichtigung des Ziels einer geordneten, aktiven und bestmöglichen Verwertung zu unterziehen.

Abwicklungsbehörde erlässt Bescheid über die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gemäß BaSAG

Edikt

Für nähere Informationen finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten hier:

https://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/heta-asset-resolution/haeufig-gestellte-fragen.html