20.10.2015
Heta veröffentlicht Gläubiger-Information
Mit Ad Hoc Meldung vom 13. August 2015 hat der Vorstand der HETA ASSET RESOLUTION AG ("Heta") mitgeteilt, dass er ab der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2015 den Gläubigern und Investoren innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten und in einer strukturierten Form weitere unternehmensrelevante Informationen zur Verfügung stellen wird.
Der Vorstand der Heta hat daher heute eine Unternehmenspräsentation veröffentlicht, die auf der Homepage der Heta unter Investoren/Investoren-Information 2015 (https://www.heta-asset-resolution.com/de/investor-relations/investor-information/investor-information-2015) abgerufen werden kann. Dies mit dem Ziel, zusätzliche Transparenz gegenüber Gläubigern und Investoren zu schaffen.
22.09.2015
Aufsichtsrat bestellt neuen Resolution-Vorstand
Die Heta Asset Resolution gibt bekannt, dass der Aufsichtsrat Herrn Mag. Arnold Schiefer zum neuen Vorstandsmitglied bestellt hat. Mag. Schiefer wird ab 1. Oktober 2015 den Vorstand verstärken und den Abbau weiter vorantreiben.
21.09.2015
Umsetzung des Memorandum of Understanding vom 7.7.2015
Die Republik Österreich und der Freistaat Bayern haben am 7.7.2015 ein Memorandum of Understanding („MoU“) abgeschlossen, das Eckpunkte für eine vergleichsweise Bereinigung von Rechtsstreitigkeiten enthält, die derzeit zwischen der Republik Österreich, der HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“), der Bayerische Landesbank, Anstalt des öffentlichen Rechts („BayernLB“) und der Kärntner Landesholding anhängig sind. Dies betrifft insbesondere das beim Landgericht / Oberlandesgericht München anhängige Verfahren der BayernLB zu Fragen der eigenkapitalersatzrechtlichen Qualifikation von der BayernLB an die HETA gewährten Finanzierungen sowie das von der Republik Österreich gegen die BayernLB und die HETA angestrengte Verfahren über die Irrtumsanfechtung des Aktienkaufvertrags vom 29.12.2009 (über die Notverstaatlichung der HETA), in denen die HETA jeweils Beklagte ist.
17.09.2015
Heta verkauft kroatisches 5 Sterne-Hotel samt Marina an Odien Hotels N.V.
Die Heta Asset Resolution AG (Heta) hat gestern am 16.09.2015, mit Odien Hotels N.V., einem Gruppenunternehmen der in Tschechien ansässigen Investment Gruppe Odien Group, eine Vereinbarung zum Verkauf des Grand Hotel Lav d.o.o. und der Grand Marina Lav d.o.o. unterzeichnet. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Am Verkaufsprozess haben sich zahlreiche Interessenten beteiligt.
Heta verkauft kroatisches 5 Sterne-Hotel samt Marina an Odien Hotels N.V.
31.08.2015
Veröffentlichung Halbjahresergebnis 2015
- Ergebnis des ersten Halbjahres 2015 von EUR -1,1 Mrd. maßgeblich durch zwei Sondereffekte belastet: Aufhebung HaaSanG durch VfGH (EUR -0,8 Mrd.) sowie weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des SEE-Netzwerkes (EUR -0,2 Mrd.)
- Vorläufiger Abbauplan bereits in Umsetzung: Portfolioabbau über vorläufigem Plan, Entwicklung der Risikovorsorgen im Rahmen der Erwartungen, Verwaltungskosten (mit Ausnahme Rechts- und Verfahrenskosten) besser als erwartet; Liquiditätsbestand steigt aufgrund BaSAG-Moratoriums von EUR 2,6 Mrd. auf EUR 3,3 Mrd.;
- Einzelabschluss Heta nach UGB/BWG per 30. Juni 2015: Bilanzsumme wegen Zahlungsmoratorium unverändert bei EUR 9,6 Mrd., Periodenergebnis nach Steuern beträgt EUR -1,1 Mrd., negatives Eigenkapital bei EUR -8,1 Mrd. (31. Dezember 2014: EUR -7,0 Mrd.)
- Konzernzwischenabschluss Heta nach IFRS per 30. Juni 2015: Reduktion der Konzern- Bilanzsumme von EUR 12,0 Mrd. auf EUR 11,6 Mrd., Konzernergebnis nach Steuern bei EUR - 1,1 Mrd., negatives Eigenkapital (kapitalmäßige Unterdeckung) bei EUR -5,8 Mrd.
31.07.2015
Rainer Jakubowski scheidet mit 31. Juli 2015 aus dem HETA-Vorstand aus
Der Aufsichtsrat der HETA ASSET RESOLUTION AG gibt bekannt, dass Dr. Rainer Jakubowski mit Freitag, den 31.07.2015, seine Funktion als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft auf eigenem Wunsch zurücklegt und aus dem Vorstand ausscheidet, um sich in Zukunft anderen beruflichen Perspektiven zu widmen.
Aufsichtsratsvorsitzender Michael Mendel: "Der Aufsichtsrat nimmt diesen Wunsch von Rainer Jakubowski mit großem Respekt entgegen und dankt ihm für sein unermüdliches Engagement und seine große Expertise und Integrität, mit der er seine Aufgabe ausgefüllt hat." Dr. Jakubowski hat mit seiner Arbeit wesentlich zum raschen Übergang vom alten Regime eines regulierten Bankinstituts zur heutigen deregulierten Abbaugesellschaft HETA ASSET RESOLUTION AG beigetragen. Der Aufsichtsrat und der Vorstand der HETA wünschen ihm auf seinem weiteren beruflichen Weg alles Gute.
Der Vorstand der HETA setzt sich damit aus dem Vorstandsvorsitzenden Wirt.-Ing. Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath und den Vorstandsmitgliedern Mag. Martin Handrich und Mag. Alexander Tscherteu zusammen.
Rainer Jakubowski scheidet mit 31. Juli 2015 aus dem HETA-Vorstand aus
28.07.2015
Stellungnahme zu VfGH-Entscheidung zu Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HaaSanG)
Die Heta Asset Resolution AG wurde heute davon in Kenntnis gesetzt, dass der Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich das am 1. August 2014 in Kraft getretene Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo-Alpe-Adria-Bank International AG (HaaSanG) mit Erkenntnis vom 3. Juli 2015, G 239/2014 u.a., zur Gänze aufgehoben hat.
17.07.2015
Verkauf des SEE-Bankennetzwerkes an Advent International und EBRD abgeschlossen
Die HETA ASSET RESOLUTION AG (Heta) gibt bekannt, dass die letzte aufschiebende Bedingung für den Vollzug des Verkaufs des bisherigen Südosteuropa-Bankennetzwerkes - das nunmehr als Hypo Group Alpe Adria firmiert - mit Advent International und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) mit Erhalt der behördlichen Zustimmung der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu einer von der Hypo Group Alpe Adria AG angestrebten Erweiterung der Banklizenz erfüllt wurde. Das Closing des Verkaufes wurde daher heute erfolgreich abgeschlossen.
Verkauf des SEE-Bankennetzwerkes an Advent International und EBRD abgeschlossen
16.07.2015
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis des Rechnungshofs vom Juli 2015
Die HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) nimmt die Veröffentlichung des Rechnungshofberichts betreffend „Prüfungsergebnis Hypo Alpe-Adria-Bank International AG - Verkaufsaktivitäten in der Umstrukturierungsphase“ zum Anlass, um auf zentrale Veränderungen der eigenen Gebarung hinzuweisen. Die Heta verweist darauf, dass der Bericht einen Zeitraum betrachtet, der mehrere Jahre zurückliegt. Zwischenzeitlich unterscheiden sich die Verwertungsprozesse deutlich von jenen zum Prüfzeitpunkt.
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis des Rechnungshofs vom Juli 2015
07.07.2015
Generalbereinigung zwischen Republik Österreich und Freistaat Bayern
Die HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) begrüßt die politische Initiative zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern, die laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen einer Generalbereinigung zuzuführen.
Der Vorstand der HETA war in diese politischen Gespräche zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern nicht involviert und wurde heute kurz vor der Bekanntmachung vom Bundesministerium für Finanzen über die Einigung informiert.
Bei der vorliegenden Vereinbarung handelt es sich um ein Memorandum of Understanding zwischen dem Freistaat Bayern und der Republik Österreich, wobei es zur Umsetzung weiterer bilateraler Vereinbarungen zwischen Bayerischer Landesbank, HETA und Republik Österreich bedarf.
HETA wird zusammen mit der Österreichischen Finanzmarktaufsicht als Abwicklungsbehörde prüfen und entscheiden, ob sie eine Generalbereinigung im Interesse der HETA und ihrer Gläubiger mittragen kann. HETA wird diesen Prozess umgehend einleiten und selbstverständlich intensiv mit der vom Bundesministerium für Finanzen eingesetzten Expertenkommission unter der Leitung von Dr. Irmgard Griss zusammenarbeiten.
Generalbereinigung zwischen Republik Österreich und Freistaat Bayern
01.07.2015
Pre-Closing des Verkaufs des SEE-Netzwerks an Advent International und EBRD
Die Heta Asset Resolution AG teilt mit, dass sie am Abend des 30.06.2015 auf Basis einer von der Finanzmarktbeteiligungsgesellschaft des Bundes (FIMBAG) erteilten Verfügungsermächtigung mit dem US-Fonds Advent International und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) ein sogenanntes "Pre-Closing" bezüglich des Verkaufs sämtlicher Aktien an der Hypo Group Alpe Adria AG (SEE-Netzwerk) vollzogen hat. Im Rahmen des Pre-Closings wurden das Vorliegen und die Erfüllung aller vereinbarten Closing-Bedingungen mit wenigen Ausnahmen von Käufer und Verkäufer bestätigt.
Pre-Closing des Verkaufs des SEE-Netzwerks an Advent International und EBRD
17.06.2015
Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2014
- Aufgrund der Auswirkungen des Bundesgesetzes zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) sowie des in weiterer Folge erlassenen Mandatsbescheides der Abwicklungsbehörde nach dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) hat die Heta den Bilanzierungs- und Bewertungsansatz von Going auf Gone Concern geändert.
- Der Jahresabschluss nach UGB/BWG (Einzelabschluss) für das Jahr 2014 weist einen Jahresfehlbetrag von EUR -7,9 Mrd. aus. Dieser ist wesentlich von den Ergebnissen des Asset Quality Review (AQR) bestimmt. Die Bilanzsumme reduziert sich in 2014 um EUR 8,0 Mrd. auf 9,6 Mrd. EUR. Die kapitalmäßige Unterdeckung gemäß Einzelabschluss beträgt EUR -7,0 Mrd., welche damit am oberen Ende der am 27. Februar 2015 kommunizierten Bandbreite zum AQR liegt.
- Der Konzernabschluss nach IFRS (Konzernabschluss) weist für das Jahr 2014 ein Jahresergebnis nach Steuern von EUR -7,4 Mrd. aus (2013: -1,8 Mrd. EUR). Die Bilanzsumme reduziert sich um EUR 14 Mrd. auf EUR 12,0 Mrd. Das negative Konzerneigenkapital (ohne Minderheiten) beträgt EUR -5,2 Mrd.
08.05.2015
EKEG-Verfahren: Heta legt Berufung ein
Das Landgericht München I hat heute, am 08.05.2015, seine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen der Heta Asset Resolution AG (Heta) und der Bayerischen Landesbank (BayernLB) bekannt gegeben und sich der Rechtsansicht der BayernLB angeschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Heta wird dagegen Berufung beim OLG München einlegen.
10.03.2015
Heta Asset Resolution AG: Richtigstellung betreffend Haftung Land Oberösterreich
Nur Land Kärnten haftet für Heta-Anleihen.
Klagenfurt am Wörthersee, 10. März 2015.
Unter dem Titel „Heta-Schock für Oberösterreich“ berichtet die Tageszeitung Der Standard am 10. März 2015 über einen offensichtlichen Schreibfehler im Prospekt einer Anleihe über 500 Mio. CHF, die von der ehemaligen Hypo Alpe-Adria-Bank International 2007 begeben wurde und für die neben Kärnten auch Oberösterreich als Ausfallsbürge genannt wird. Dieser Informationsstand ist veraltet.
Der Standard zitiert folgende Passage: „Weiters haftet das Land Oberösterreich für … bis zum 1. April 2007 begründete Forderungen mit einer Laufzeit längstens bis 30. September 2017.“
Dieser Irrtum im Anleiheprospekt wurde bereits 2012 korrigiert. Die Korrektur wurde in einer Aussendung vom 01.10.2012 durch die Credit Suisse AG kundgetan (http://www.six-swiss-exchange.com/common/official_notices/text/2012/10/83900.txt).
Der korrigierte § 15 des Anleiheprospekts lautet: „Weiters haftet das Land Kärnten für nach diesem Datum bis zum 1. April 2007 begründete Forderungen mit einer Laufzeit längstens bis 30. September 2017.“
Rückfragehinweis: Heta Asset Resolution AG Alfred Autischer Tel.: + 43 (0) 664 / 8844 64 20
Corporate Communications Tel. +43 (0) 50209 3465 E-Mail: [email protected]
04.03.2015
Heta-Vorstand: Bilanzen der Vorjahre korrekt und richtig
HETA behält sich vor, gegen rechtswidrige Behauptungen gerichtlich vorzugehen. Frühere Abschlüsse von Wirtschaftsprüfern geprüft und uneingeschränkt testiert. Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt nach dem „Gone Concern“-Prinzip und unterscheidet sich damit fundamental vom bisherigen Bewertungsansatz. Klagenfurt am Wörthersee, 04.03.2015. Der in den vergangenen Tagen geäußerte Vorwurf, dass die Bilanzen der früheren Geschäftsjahre der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (heute Heta Asset Resolution AG) durch ungesetzliche Manipulationen beeinflusst wurden, entbehrt jeder Grundlage und wird vom Vorstand der Heta Asset Resolution zurückgewiesen. Die betroffenen Personen behalten sich diesbezüglich rechtliche Schritte vor.
01.03.2015
Abwicklungsbehörde erlässt Bescheid über die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gemäß BaSAG
Wie in den Ad hoc Meldungen vom 28. November sowie vom 23. Dezember 2014 mitgeteilt, erstellt die Heta Asset Resolution AG (HETA) einen Liquiditäts- und Abbauplan, der dem im Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA) festgelegten Ziel einer geordneten, best- und raschest möglichen Verwertung ihrer Vermögenswerte zu entsprechen hat und der entsprechende Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2014 haben wird. In diesem Zusammenhang wurde eine Asset-Überprüfung (sogenannter Asset Quality Review (AQR)) beauftragt, mit dem Zweck alle Vermögenswerte der Gesellschaft einer Neubewertung unter Berücksichtigung des Ziels einer geordneten, aktiven und bestmöglichen Verwertung zu unterziehen.
Abwicklungsbehörde erlässt Bescheid über die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen gemäß BaSAG
Edikt
26.02.2015
Pressemeldung: Neuausrichtung der Heta Asset Resolution AG
Klagenfurt am Wörthersee (26. Februar 2015) - Der Aufsichtsrat der Heta Asset Resolution hat Donnerstagabend die Weichen für eine personelle Neuausrichtung der Abbaueinheit Heta Asset Resolution gestellt. Zum Vorstandsvorsitzenden wurde Wirt.-Ing. Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath bestellt, neue Vorstandsmitglieder werden Mag. Martin Handrich und Mag. Alexander Tscherteu. Dr. Rainer Jakubowski bleibt Vorstandsmitglied der Heta.
25.02.2015
Nächster wichtiger Schritt im Verkaufsprozess der Hypo Group Alpe Adria AG
180 Mitarbeiter werden künftig die Konzernzentrale der Hypo Group Alpe Adria AG in Klagenfurt fortführen
Am 22. Dezember 2014 hat die Heta Asset Resolution AG (Heta) mit einem Bieterkonsortium, bestehend aus Advent International, einem weltweit führenden Private Equity Investor, und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), eine Vereinbarung zum Verkauf der Hypo Group Alpe Adria AG (HGAA), dem Südosteuropa-Bankennetzwerk der ehemaligen Hypo Alpe-Adria-Bank International AG inklusive der in Österreich angesiedelten Holding unterzeichnet.
Nächster wichtiger Schritt im Verkaufsprozess der Hypo Group Alpe Adria AG