Investoren Information 2015

Investoren Information 2015

Die HETA ASSET RESOLUTION AG veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Informationen für ihre Investoren, welche auch an den Investor Relations Verteiler weitergeleitet werden, auf dieser Website. Möchten auch Sie dieses Service nutzen melden Sie sich bitte unter folgender E-Mail Adresse:

HETA ASSET RESOLUTION AG Corporate Communications / Investor Relations [email protected]


15.12.2015

Update Information für Gläubiger und Investoren

Mit dem Ziel, zusätzliche Transparenz zu schaffen und den Dialog mit Investoren und Gläubigern zu fördern, hat die HETA ASSET RESOLUTION AG im August 2015 unter [email protected] eine eigene Plattform für Fragen aus diesen Fachkreisen eingerichtet sowie im Oktober 2015 erstmals eine Sammlung von entsprechenden Fragen und Antworten veröffentlicht.

Die vorliegende Information für Gläubiger und Investoren stellt nun ein Update zur im Oktober publizierten Unternehmenspräsentation dar. Die aktuelle Zusammenstellung nimmt vor allem auf das Interesse der Gläubiger und Investoren an der zuletzt veröffentlichten Planung Bezug, weiters adressiert sie Fragen, die in den vergangenen Wochen eingegangen sind.

Der Vorstand der HETA weist im Zusammenhang mit den in der vorliegenden Unterlage enthaltenen Informationen Gläubiger und Investoren ausdrücklich auf die entsprechenden Warnhinweise (Disclaimer) hin. Auch wird darauf hingewiesen, dass eine Aktualisierung oder Erweiterung der Unternehmenspräsentation jederzeit möglich ist, wobei solche Aktualisierungen oder Erweiterungen wieder auf der Homepage der HETA unter „Investoren/Investoren-Information“ abrufbar sein werden.

Gläubiger bzw. Vertreter von Gläubigern können in diesem Sinn auch weiterhin in Einklang mit der am 13. August 2015 ausgesprochenen Einladung weitere konkrete Fragen von allgemeinem Interesse für Gläubiger und Investoren schriftlich an die E-Mail-Adresse [email protected] richten. Die Entscheidung, welche Fragen beantwortet werden, sowie über Form und Inhalt von Antworten obliegt dabei weiterhin der HETA.

Eine englische Version dieser Unternehmenspräsentation wird am 15.12.2015 ebenfalls auf der Homepage der HETA unter „Investor Relations/Investor Information“ abrufbar sein.

Bitte beachten Sie, dass auch die FMA als Abwicklungsbehörde relevante Informationen zum Themenbereich BaSAG und zur Anwendung des BaSAG durch die FMA als Abwicklungsbehörde auf ihrer Webseite ( www.fma.gv.at ) veröffentlicht. Bitte besuchen Sie daher auch regelmäßig die Webseite der FMA.

24.11.2015

Verlautbarung für Inhaber

Verlautbarung für Inhaber der Nachranganleihe ‘Subordinated Guaranteed Notes 2012-2022’ (ISIN XS0863484035)

20.10.2015

Informationen für Gläubiger und Investoren

Mit Ad Hoc Meldung vom 13. August 2015 hat der Vorstand der HETA mitgeteilt, dass er, beginnend nach Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2015, beabsichtigt, innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten weitere Informationen betreffend die HETA, die von allgemeinem Interesse für Gläubiger und Investoren sind, in einer strukturierten Form zu veröffentlichen.

Mit dem Ziel, zusätzliche Transparenz gegenüber Gläubigern und Investoren zu schaffen, hat der Vorstand der HETA daher diese Unternehmenspräsentation veröffentlicht. Dabei werden zu den einzelnen Themen auch Fragen beantwortet, die die HETA auf Grundlage ihrer in der Ad Hoc Meldung vom 13. August 2015 ausgesprochenen Einladung an alle Gläubiger und Investoren, konkrete Fragen zu stellen, erhalten hat.

Der Vorstand der HETA weist im Zusammenhang mit den in der Unternehmenspräsentation enthaltenen Informationen Gläubiger und Investoren ausdrücklich auf die entsprechenden Warnhinweise (Disclaimer) in der Unternehmenspräsentation hin. Auch wird darauf hingewiesen, dass eine Aktualisierung oder Erweiterung der Unternehmenspräsentation jederzeit möglich ist, wobei solche Aktualisierungen oder Erweiterungen wieder auf der Homepage der HETA unter Investoren/Investoren-Information abrufbar sein werden.

Gläubiger bzw. Vertreter von Gläubigern können in diesem Sinn auch weiterhin in Einklang mit der am 13. August 2015 ausgesprochenen Einladung weitere konkrete Fragen von allgemeinem Interesse für Gläubiger und Investoren schriftlich an die E-Mail-Adresse [email protected] richten. Die Entscheidung, welche Fragen beantwortet werden, sowie über Form und Inhalt von Antworten obliegt dabei weiterhin der HETA.

Eine englische Version dieser Unternehmenspräsentation wird in wenigen Tagen ebenfalls auf der Homepage der HETA unter Investor Relations/Investor information abrufbar sein.

Bitte beachten Sie, dass auch die FMA als Abwicklungsbehörde relevante Informationen zum Themenbereich BaSAG und zur Anwendung des BaSAG durch die FMA als Abwicklungsbehörde auf ihrer Webseite ( www.fma.gv.at ) zu veröffentlichen plant. Bitte besuchen Sie daher auch regelmäßig die Webseite der FMA.

31.07.2015

Rainer Jakubowski scheidet mit 31. Juli 2015 aus dem HETA-Vorstand aus

Der Aufsichtsrat der HETA ASSET RESOLUTION AG gibt bekannt, dass Dr. Rainer Jakubowski mit Freitag, den 31.07.2015, seine Funktion als Mitglied des Vorstands der Gesellschaft auf eigenem Wunsch zurücklegt und aus dem Vorstand ausscheidet, um sich in Zukunft anderen beruflichen Perspektiven zu widmen.

Der Vorstand der HETA setzt sich damit aus dem Vorstandsvorsitzenden Wirt.-Ing. Sebastian Prinz von Schoenaich-Carolath und den Vorstandsmitgliedern Mag. Martin Handrich und Mag. Alexander Tscherteu zusammen.