Ad hoc-Meldungen 2017

Ad hoc-Meldungen 2017

16.08.2017

HETA ASSET RESOLUTION AG beschließt die Zurückziehung (Delisting) aller von ihr begebenen und zum Börsehandel zugelassenen Schuldtitel

HETA ASSET RESOLUTION AG, Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, FN 108415i ("HETA"), hat mit der am 21.3.2017 veröffentlichten Insiderinformation, mit der der Wechsel aller von HETA begebenen und zum Handel im geregelten Freiverkehr der Wiener Börse sowie im regulierten Markt der Luxemburger Börse zugelassenen Schuldtitel in den Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse bzw. den Euro MTF Markt der Luxemburger Börse bekannt gegeben wurde, mitgeteilt, dass es das Ziel von HETA ist, ein vollständiges Delisting aller von HETA ausgegebenen Schuldtitel zu erreichen.


20.07.2017

Beginn der Auszahlung der Zwischenverteilungsbeträge

In der außerordentlichen Hauptversammlung der HETA ASSET RESOLUTION AG am 30.06.2017 wurde gemäß Punkt 18.10. der Satzung der HETA idF vom 29.06.2016 der Beschluss über eine vor Fälligkeit stattfindende Verteilung des Vermögens zur Befriedigung der Gläubiger gefasst.


06.07.2017

Aufsichtsrat beschließt einen aktualisierten Finanzplan sowie die ab September 2017 geltende Neubesetzung des Vorstandes

Die HETA ASSET RESOLUTION AG gibt bekannt, dass der Aufsichtsrat am Donnerstag, dem 06.07.2017 einen aktualisierten Finanzplan zum Abbauplan 2017 genehmigt hat. Im Vergleich zum Abbauplan 2016 wird im vorliegenden Finanzplan mit einer höheren Recovery Rate (EUR 9,6 Mrd. statt EUR 8,8 Mrd.) gerechnet. Darüber hinaus wird nun auch eine höhere Abbaugeschwindigkeit erwartet. Ende 2018 sollen bereits bis zu 95% der Bilanzsumme abgebaut sein anstatt wie bisher erwartet 78%. Ende 2020 wird im Plan erstmalig ein vollständiger Abbau der Bilanzsumme unterstellt, so dass kein Restportfolio mehr verbleibt (bisher EUR 1,1 Mrd.).


30.06.2017

FMA beschließt Zwischenverteilung an HETA-Gläubiger

Die außerordentliche Hauptversammlung der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) am 30. Juni 2017 hat gemäß Punkt 18.10. der Satzung der HETA idF vom 29. Juni 2016 einen Beschluss über eine vor Fälligkeit stattfindende Verteilung des Vermögens zur Befriedigung der Gläubiger gefasst. Voraussichtlich in der zweiten Juli-Hälfte 2017 werden rd. EUR 5,8 Mrd. – das sind 69,00 % der mit Vorstellungsbescheid vom 02. Mai 2017 auf 64,40 % festgelegten Quote – an die Gläubiger von berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten zur Auszahlung gebracht bzw. für strittige oder ungewisse Ansprüche hinterlegt.


27.06.2017

Verkauf der Tochterunternehmen HETA ASSET RESOLUTION Auto Bulgaria OOD und HETA ASSET RESOLUTION Bulgaria OOD

Die HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) und ihre Tochtergesellschaft HETA Asset Resolution GmbH („HAR GmbH“) geben bekannt, dass heute, 27.Juni 2017, eine Vereinbarung zum Verkauf bzw. Kauf von 100 % der Anteile an der HETA ASSET RESOLUTION Auto Bulgaria OOD (HARABG) und HETA ASSET RESOLUTION Bulgaria OOD (HARBG) mit einer bulgarischen Käufergesellschaft KLSN EOOD unterzeichnet wurde.


02.05.2017

FMA erlässt Vorstellungsbescheid II

Am 10.04.2016 hat die Finanzmarktaufsichtsbehörde in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde (FMA) einen zweiten Mandatsbescheid (Mandatsbescheid II) erlassen, in dem unter anderem Abwicklungsmaßnahmen nach BaSAG angewendet wurden und die Kontrolle über die HETA und die Ausübung der mit den Anteilen und Eigentumsrechten verbundenen Verwaltungsrechte auf die FMA übertragen wurde.

Heute hat die FMA einen Vorstellungsbescheid erlassen, mit welchem sie den Nennwert der nicht-nachrangigen berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten der HETA, die mit dem Mandatsbescheid II auf 46,02 % herabgesetzt wurden, nunmehr auf 64,40 % ändert. Dieser Vorstellungsbescheid II ist auf der Website der FMA (http://www.fma.gv.at) kundgemacht. Der HETA ASSET RESOLUTION AG (HETA) wurde der Vorstellungsbescheid II mit dieser Kundmachung zugestellt.


30.03.2017

Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2016

Die HETA ASSET RESOLUTION AG (kurz „Heta“) teilt mit, dass der auf Basis UGB/BWG erstellte Jahresabschluss (Einzelabschluss) für das Geschäftsjahr 2016 einen Jahresüberschuss von EUR 7.479 Mio. (2015: EUR -492 Mio.) ausweist. Dieses Ergebnis des Geschäftsjahres 2016 ist maßgeblich durch die Effekte aus der Anwendung des Mandatsbescheides II der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 10. April 2016 beeinflusst, der unter anderem einen Schuldenschnitt auf 46,02 % bzw. 0 % vorsieht. Insgesamt ergibt sich aus der Herabsetzung von Verbindlichkeiten und des Eigenkapitals ein in der Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2016 berücksichtigter Effekt von EUR +9.599 Mio. Der Jahresüberschuss beseitigt das zuvor ausgewiesene negative Eigenkapital (2015: EUR -7,5 Mrd.).


21.03.2017

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

HETA ASSET RESOLUTION AG beschließt den Wechsel aller von ihr begebenen und zum Handel im geregelten Freiverkehr der Wiener Börse sowie im regulierten Markt der Luxemburger Börse zugelassenen Schuldtitel in den Dritten Markt (MTF) der Wiener Börse bzw den Euro MTF Markt der Luxemburger Börse.


06.02.2017

Rückführung der HETA-Finanzierungslinien durch Addiko wie am 23.12.2016 vereinbart umgesetzt; wechselseitige Verflechtungen wurden bereinigt

Mit heutigem Tag hat die Addiko Bank AG ("ADDIKO"), die österreichische Muttergesellschaft des ehemaligen SEE-Bankennetzwerkes der HETA ASSET RESOLUTION AG ("HETA"), ihre von HETA ausgereichten Finanzierungslinien mit ursprünglichen Rückzahlungsverpflichtungen bis Ende 2022 an die HETA zurückgeführt. In Entsprechung der Vereinbarung mit ADDIKO vom 23. Dezember 2016 (siehe dazu auch die Ad Hoc Meldung vom selben Tag) erfolgte auf die Finanzierungslinie eine Rückführung von knapp einer Milliarde Euro. Damit sind die Barmittel der HETA auf rd. Euro 7,4 Mrd. angestiegen.